← Alle Leistungen

Brandschutz für Versammlungsstätten & Veranstaltungen

Oldenburg · Nordwest-Niedersachsen

Versammlungsstätten und Veranstaltungen folgen eigenen Regeln: Hohe Personenzahlen erfordern besondere Rettungswege, Entrauchung und Räumungskonzepte. Wir entwickeln genehmigungsfähige Brandschutzlösungen für diese Nutzungen.

Eigene Regeln für viele Menschen

Versammlungsstätten unterliegen der Versammlungsstättenverordnung. Entscheidend sind die zulässige Personenzahl, ausreichende Rettungswege, die Entrauchung und ein belastbares Räumungskonzept.

Was wir leisten

Rechtlicher Rahmen in Niedersachsen

Maßgeblich ist die Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) – in der Regel für Versammlungsräume ab mehr als 200 Personen sowie für Sportstadien und Freiluftanlagen bestimmter Größe. Sie regelt Rettungswegbreiten, Bestuhlungspläne, Entrauchung, Sicherheitsbeleuchtung und die Pflichten des Betreibers. Versammlungsstätten sind Sonderbauten – das Brandschutzkonzept ist hier regelmäßig Teil der Bauvorlagen.

Typische Projekte

Sport- und Mehrzweckhallen, Stadt- und Festhallen, Aulen von Schulen und Hochschulen, Kultur- und Veranstaltungsräume – als Neubau, Umbau oder bei geänderter Nutzung (z. B. Halle wird auch für Konzerte genutzt).

Auch temporär

Für Veranstaltungen und temporäre Nutzungen erstellen wir anlassbezogene Brandschutz- und Räumungskonzepte.

Was kostet das?

Versammlungsstätten sind Sonderbauten – das Honorar richtet sich nach AHO Heft 17 (Fläche, Nutzung, Schwierigkeit). Beispielhafte Kostenrahmen finden Sie unter Brandschutzkonzepte; anlassbezogene Konzepte für einzelne Veranstaltungen sind deutlich schlanker und werden nach Aufwand angeboten.

Häufige Fragen

Ab wann gilt ein Gebäude als Versammlungsstätte?

In Niedersachsen nach NVStättVO in der Regel bei Versammlungsräumen für mehr als 200 Personen sowie bestimmten Sport- und Freiluftanlagen – wir prüfen das für Ihre Nutzung.

Erstellen Sie Räumungskonzepte?

Ja, inklusive Betrachtung von Rettungswegen, Personenzahl und Entrauchung.

Auch für einzelne Veranstaltungen?

Ja, wir erstellen anlassbezogene Brandschutz- und Räumungskonzepte für temporäre Nutzungen.

Stimmen Sie mit Bauaufsicht und Feuerwehr ab?

Ja, die Abstimmung gehört zur Genehmigungsbegleitung.

Gehört die Entrauchung dazu?

Ja, Entrauchung und Rauchableitung sind bei Versammlungsstätten zentrale Bestandteile des Konzepts.

Typische Anwendungsfälle

  • Brandschutzkonzept für eine Mehrzweck- oder Sporthalle
  • Räumungskonzept für eine Versammlungsstätte
  • anlassbezogenes Konzept für eine Veranstaltung

Kontakt — SEK Brandschutz

Sprechen wir über Ihr Projekt.

Ein Ansprechpartner, alle Gewerke. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

mail@sek-brandschutz.gmbh

+49 (0)441 973873

Standort Oldenburg Scheideweg 226 · 26127 Oldenburg