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Brandschutz für Versammlungsstätten & Veranstaltungen

Oldenburg · Nordwest-Niedersachsen

Versammlungsstätten und Veranstaltungen folgen eigenen Regeln: Hohe Personenzahlen erfordern besondere Rettungswege, Entrauchung und Räumungskonzepte. Wir entwickeln genehmigungsfähige Brandschutzlösungen für diese Nutzungen.

Eigene Regeln für viele Menschen

Versammlungsstätten unterliegen der Versammlungsstättenverordnung. Entscheidend sind die zulässige Personenzahl, ausreichende Rettungswege, die Entrauchung und ein belastbares Räumungskonzept.

Was wir leisten

Auch temporär

Für Veranstaltungen und temporäre Nutzungen erstellen wir anlassbezogene Brandschutz- und Räumungskonzepte.

Häufige Fragen

Ab wann gilt ein Gebäude als Versammlungsstätte?

In der Regel ab bestimmten Personenzahlen bzw. Flächen gemäß Versammlungsstättenverordnung – wir prüfen das für Ihre Nutzung.

Erstellen Sie Räumungskonzepte?

Ja, inklusive Betrachtung von Rettungswegen, Personenzahl und Entrauchung.

Auch für einzelne Veranstaltungen?

Ja, wir erstellen anlassbezogene Brandschutz- und Räumungskonzepte für temporäre Nutzungen.

Stimmen Sie mit Bauaufsicht und Feuerwehr ab?

Ja, die Abstimmung gehört zur Genehmigungsbegleitung.

Gehört die Entrauchung dazu?

Ja, Entrauchung und Rauchableitung sind bei Versammlungsstätten zentrale Bestandteile des Konzepts.

Typische Anwendungsfälle

  • Brandschutzkonzept für eine Mehrzweck- oder Sporthalle
  • Räumungskonzept für eine Versammlungsstätte
  • anlassbezogenes Konzept für eine Veranstaltung

Kontakt — SEK Brandschutz

Sprechen wir über Ihr Projekt.

Ein Ansprechpartner, alle Gewerke. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

mail@sek-brandschutz.gmbh

+49 (0)441 973873

Standort Oldenburg Scheideweg 226 · 26127 Oldenburg