Industriebau-Brandschutz nach Industriebaurichtlinie
Oldenburg · Nordwest-Niedersachsen
Industrie- und Gewerbebauten folgen eigenen Regeln. Große Flächen, Brandlasten und Produktionsprozesse erfordern angepasste Brandschutzkonzepte – wirtschaftlich und betriebstauglich.
Brandschutz für Produktion und Lager
Industriebauten werden nach der Industriebaurichtlinie beurteilt. Zulässige Größen von Brandabschnitten lassen sich über Tabellenwerte oder rechnerisch nach DIN 18230 (Brandlast) ermitteln – wir prüfen, welche Nachweismethode für Nutzung, Brandlast, Bauweise und Wirtschaftlichkeit geeignet ist.
Womit wir helfen
- Brandabschnitte, Rettungswege und Löschwasserversorgung
- Entrauchung großer Hallen
- betriebstaugliche, wirtschaftliche Lösungen für Produktion und Lager
Bestand und Erweiterung
Auch bei Umbau, Erweiterung oder Nutzungsänderung im Bestand entwickeln wir tragfähige Konzepte.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich der Brandschutz im Industriebau?
Nach der Industriebaurichtlinie; zulässige Brandabschnittsgrößen können über Tabellen oder rechnerisch nach DIN 18230 bestimmt werden.
Was bringt die rechnerische Methode nach DIN 18230?
Sie ermöglicht oft größere Brandabschnitte und damit wirtschaftlichere Hallen, indem die tatsächliche Brandlast berücksichtigt wird.
Berücksichtigen Sie den Produktionsbetrieb?
Ja, Brandschutz muss betriebstauglich sein – wir stimmen Maßnahmen auf Prozesse, Logistik und Lager ab.
Auch für Lager- und Logistikgebäude?
Ja, gerade dort sind Brandabschnitte, Entrauchung und Löschwasser zentrale Themen.
Gilt das auch im Bestand?
Ja, bei Umbau, Erweiterung oder Nutzungsänderung entwickeln wir angepasste Konzepte.
Typische Anwendungsfälle
- Brandschutzkonzept für eine Produktions- oder Lagerhalle
- wirtschaftliche Brandabschnitte über DIN 18230
- Brandschutz bei Erweiterung eines Gewerbebaus
Kontakt — SEK Brandschutz
Sprechen wir über Ihr Projekt.
Ein Ansprechpartner, alle Gewerke. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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