Flucht- & Rettungswegplanung (DIN ISO 23601)
Oldenburg · Nordwest-Niedersachsen
Wir planen Flucht- und Rettungswege und erstellen normgerechte Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 – für eine sichere, schnelle Räumung im Ernstfall.
Sichere Räumung im Ernstfall
Rettungswege sind das Rückgrat jedes Brandschutzkonzepts: erster und zweiter Rettungsweg, Weglängen, Breiten und Kennzeichnung müssen zusammenpassen – abgestimmt auf Nutzung und Personenzahl.
Was wir leisten
- Rettungswegkonzept als Teil des Brandschutzkonzepts
- Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
- Abstimmung mit Kennzeichnung, Sicherheitsbeleuchtung und Entrauchung
Wann sind Flucht- und Rettungspläne Pflicht?
Für Arbeitsstätten fordert das Arbeitsschutzrecht (ASR A2.3) Flucht- und Rettungspläne, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung es erfordern – etwa bei unübersichtlichen Gebäuden, hoher Personenzahl oder besonderen Gefährdungen. Bei Sonderbauten und Versammlungsstätten verlangen Bauaufsicht oder Feuerwehr die Pläne regelmäßig als Auflage.
So gehen wir vor
Bestandsaufnahme vor Ort, Abgleich mit dem Brandschutzkonzept, normgerechte Planerstellung nach DIN ISO 23601 (Grundriss, Rettungswege, Sammelstellen, Verhaltensregeln) und Abstimmung der Aushangorte. Nach Umbauten oder Nutzungsänderungen schreiben wir die Pläne fort.
Was kostet das?
Flucht- und Rettungspläne werden je nach Gebäudegröße und Anzahl der Pläne nach Aufwand honoriert – für typische Objekte ein überschaubarer Posten im unteren vierstelligen Bereich. Beispielhafte Kostenrahmen für den gesamten Brandschutz finden Sie unter Brandschutzkonzepte.
Besonders wichtig bei
Schulen, Kitas und Pflege sowie Versammlungsstätten mit hohen Personenzahlen.
Häufige Fragen
Wann sind Flucht- und Rettungspläne Pflicht?
In Arbeitsstätten nach ASR A2.3, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung es erfordern; bei Sonderbauten und Versammlungsstätten regelmäßig als Auflage von Bauaufsicht oder Feuerwehr.
Was kosten Flucht- und Rettungspläne?
Je nach Gebäudegröße und Plananzahl nach Aufwand – für typische Objekte im unteren vierstelligen Bereich. Ein konkretes Angebot erhalten Sie nach kurzer Objektbeschreibung.
Erstellen Sie Flucht- und Rettungspläne?
Ja, normgerecht nach DIN ISO 23601, abgestimmt auf das Brandschutzkonzept.
Auch für Schulen und öffentliche Gebäude?
Ja, gerade dort sind durchdachte Rettungswegkonzepte besonders wichtig.
Was ist der erste und zweite Rettungsweg?
Jeder Nutzungsbereich braucht in der Regel zwei unabhängige Rettungswege; deren Führung, Länge und Breite richten sich nach Nutzung und Personenzahl.
Gehört die Räumungsplanung dazu?
Ja, gerade bei Versammlungsstätten und Sonderbauten betrachten wir Räumung und Evakuierung mit.
Aktualisieren Sie bestehende Pläne?
Ja, wir prüfen und aktualisieren vorhandene Flucht- und Rettungspläne, etwa nach Umbauten.
Typische Anwendungsfälle
- Rettungswegkonzept für eine Schule oder Kita
- Flucht- und Rettungspläne für ein öffentliches Gebäude
- Räumungsbetrachtung für eine Versammlungsstätte
Kontakt — SEK Brandschutz
Sprechen wir über Ihr Projekt.
Ein Ansprechpartner, alle Gewerke. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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