Brandschutzordnung & organisatorischer Brandschutz
Oldenburg · Nordwest-Niedersachsen
Neben dem baulichen Brandschutz beraten wir zum organisatorischen Brandschutz: Brandschutzordnungen nach DIN 14096 (Teile A–C) und die nötigen organisatorischen Festlegungen für den sicheren Betrieb.
Brandschutz im Betrieb
Mit der Fertigstellung ist es nicht getan: Der laufende Betrieb braucht klare Regeln. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 legt fest, wie sich Nutzer und Verantwortliche im Brandfall verhalten.
Was wir erstellen
- Brandschutzordnung Teil A (Aushang), B (Nutzer) und C (Verantwortliche)
- organisatorische Festlegungen für den sicheren Betrieb
- Abstimmung mit Flucht- und Rettungswegen sowie der Alarmierung
Für Betreiber – und oft gefordert
Sinnvoll für Betreiber öffentlicher Gebäude, Schulen, Pflege- und Gewerbeobjekte. Häufig wird die Brandschutzordnung im Brandschutzkonzept, von der Bauaufsicht oder vom Sachversicherer gefordert. Die DIN 14096 empfiehlt, sie mindestens alle zwei Jahre zu prüfen und bei Änderungen fortzuschreiben.
Was kostet das?
Brandschutzordnungen werden nach Aufwand honoriert – je nach Objektgröße und Teilen (A/B/C) typischerweise im unteren vierstelligen Bereich. Kostenrahmen für den gesamten Brandschutz: siehe Brandschutzkonzepte.
Häufige Fragen
Was kostet eine Brandschutzordnung?
Je nach Objektgröße und Umfang (Teile A, B, C) typischerweise im unteren vierstelligen Bereich – ein konkretes Angebot erhalten Sie nach kurzer Objektbeschreibung.
Wie oft muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?
Die DIN 14096 empfiehlt eine Prüfung mindestens alle zwei Jahre sowie die Fortschreibung bei baulichen oder organisatorischen Änderungen.
Was ist eine Brandschutzordnung?
Eine Regelung des organisatorischen Brandschutzes nach DIN 14096 – mit Verhaltensregeln für den Brandfall.
Was bedeuten die Teile A, B und C?
Teil A ist der Aushang, Teil B richtet sich an alle Nutzer, Teil C an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.
Für wen ist sie sinnvoll?
Für Betreiber öffentlicher Gebäude, Schulen, Pflege- und Gewerbeobjekte.
Hängt die Brandschutzordnung mit den Rettungswegen zusammen?
Ja, sie wird mit Flucht- und Rettungswegen sowie der Alarmierung abgestimmt.
Aktualisieren Sie bestehende Brandschutzordnungen?
Ja, etwa nach Umbauten oder Nutzungsänderungen.
Typische Anwendungsfälle
- Brandschutzordnung (A–C) für eine Schule oder Pflegeeinrichtung
- organisatorischer Brandschutz für einen Gewerbebetrieb
- Aktualisierung nach einer Nutzungsänderung
Kontakt — SEK Brandschutz
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