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Brandschutzordnung & organisatorischer Brandschutz

Oldenburg · Nordwest-Niedersachsen

Neben dem baulichen Brandschutz beraten wir zum organisatorischen Brandschutz: Brandschutzordnungen nach DIN 14096 (Teile A–C) und die nötigen organisatorischen Festlegungen für den sicheren Betrieb.

Brandschutz im Betrieb

Mit der Fertigstellung ist es nicht getan: Der laufende Betrieb braucht klare Regeln. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 legt fest, wie sich Nutzer und Verantwortliche im Brandfall verhalten.

Was wir erstellen

  • Brandschutzordnung Teil A (Aushang), B (Nutzer) und C (Verantwortliche)
  • organisatorische Festlegungen für den sicheren Betrieb
  • Abstimmung mit Flucht- und Rettungswegen sowie der Alarmierung

Für Betreiber

Sinnvoll für Betreiber öffentlicher Gebäude, Schulen, Pflege- und Gewerbeobjekte.

Häufige Fragen

Was ist eine Brandschutzordnung?

Eine Regelung des organisatorischen Brandschutzes nach DIN 14096 – mit Verhaltensregeln für den Brandfall.

Was bedeuten die Teile A, B und C?

Teil A ist der Aushang, Teil B richtet sich an alle Nutzer, Teil C an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.

Für wen ist sie sinnvoll?

Für Betreiber öffentlicher Gebäude, Schulen, Pflege- und Gewerbeobjekte.

Hängt die Brandschutzordnung mit den Rettungswegen zusammen?

Ja, sie wird mit Flucht- und Rettungswegen sowie der Alarmierung abgestimmt.

Aktualisieren Sie bestehende Brandschutzordnungen?

Ja, etwa nach Umbauten oder Nutzungsänderungen.

Typische Anwendungsfälle

  • Brandschutzordnung (A–C) für eine Schule oder Pflegeeinrichtung
  • organisatorischer Brandschutz für einen Gewerbebetrieb
  • Aktualisierung nach einer Nutzungsänderung

Kontakt — SEK Brandschutz

Sprechen wir über Ihr Projekt.

Ein Ansprechpartner, alle Gewerke. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

mail@sek-brandschutz.gmbh

+49 (0)441 973873

Standort Oldenburg Scheideweg 226 · 26127 Oldenburg