Brandschutzordnung & organisatorischer Brandschutz
Oldenburg · Nordwest-Niedersachsen
Neben dem baulichen Brandschutz beraten wir zum organisatorischen Brandschutz: Brandschutzordnungen nach DIN 14096 (Teile A–C) und die nötigen organisatorischen Festlegungen für den sicheren Betrieb.
Brandschutz im Betrieb
Mit der Fertigstellung ist es nicht getan: Der laufende Betrieb braucht klare Regeln. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 legt fest, wie sich Nutzer und Verantwortliche im Brandfall verhalten.
Was wir erstellen
- Brandschutzordnung Teil A (Aushang), B (Nutzer) und C (Verantwortliche)
- organisatorische Festlegungen für den sicheren Betrieb
- Abstimmung mit Flucht- und Rettungswegen sowie der Alarmierung
Für Betreiber
Sinnvoll für Betreiber öffentlicher Gebäude, Schulen, Pflege- und Gewerbeobjekte.
Häufige Fragen
Was ist eine Brandschutzordnung?
Eine Regelung des organisatorischen Brandschutzes nach DIN 14096 – mit Verhaltensregeln für den Brandfall.
Was bedeuten die Teile A, B und C?
Teil A ist der Aushang, Teil B richtet sich an alle Nutzer, Teil C an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.
Für wen ist sie sinnvoll?
Für Betreiber öffentlicher Gebäude, Schulen, Pflege- und Gewerbeobjekte.
Hängt die Brandschutzordnung mit den Rettungswegen zusammen?
Ja, sie wird mit Flucht- und Rettungswegen sowie der Alarmierung abgestimmt.
Aktualisieren Sie bestehende Brandschutzordnungen?
Ja, etwa nach Umbauten oder Nutzungsänderungen.
Typische Anwendungsfälle
- Brandschutzordnung (A–C) für eine Schule oder Pflegeeinrichtung
- organisatorischer Brandschutz für einen Gewerbebetrieb
- Aktualisierung nach einer Nutzungsänderung
Kontakt — SEK Brandschutz
Sprechen wir über Ihr Projekt.
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