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Brandschutznachweise nach Bauordnung

Oldenburg · Nordwest-Niedersachsen

Wir erstellen Brandschutznachweise nach Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) und einschlägigen Sonderbauvorschriften – prüffähig, als Grundlage für die Baugenehmigung in Niedersachsen.

Der bauordnungsrechtliche Nachweis

Der Brandschutznachweis belegt die Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen und ist regelmäßig Bestandteil der Bauvorlagen. Bei einfacheren Gebäuden genügt er; bei Sonderbauten ist meist ein umfassendes Brandschutzkonzept gefordert.

Brandschutznachweis in Niedersachsen: NBauO und Gebäudeklassen

Maßgeblich sind die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und die Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO). Die Anforderungen steigen mit der Gebäudeklasse (1–5): je nach Höhe, Nutzungseinheiten und Nutzung. Für die Gebäudeklassen 4 und 5, Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen sind Brandschutznachweise nach § 65 NBauO prüfpflichtig – sie werden durch die untere Bauaufsichtsbehörde oder staatlich anerkannte Prüfsachverständige geprüft. Erstellen darf den Nachweis in Niedersachsen ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser oder ein qualifizierter, nachweisberechtigter Brandschutzplaner.

Was wir liefern

  • Brandschutznachweis nach NBauO und Sonderbauvorschriften
  • Einordnung von Gebäudeklasse und Anforderungen
  • prüffähige Unterlagen für Bauaufsicht und Prüfsachverständige
  • Abstimmung mit Entwurfsverfasser, Bauaufsicht und Feuerwehr

Nachweisberechtigt

Wir sind in der Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz eingetragen und erstellen Nachweise für Vorhaben in Oldenburg, Wilhelmshaven und ganz Nordwest-Niedersachsen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zum Brandschutzkonzept?

Der Brandschutznachweis ist der bauordnungsrechtlich geforderte Nachweis; das Konzept ist meist umfassender und bei Sonderbauten erforderlich.

Wer darf in Niedersachsen Brandschutznachweise erstellen?

Ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser oder ein qualifizierter, nachweisberechtigter Brandschutzplaner. Wir sind in der Liste der Nachweisberechtigten eingetragen.

Wann ist der Nachweis in Niedersachsen prüfpflichtig?

Nach § 65 NBauO bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5, Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen – geprüft durch die Bauaufsicht oder anerkannte Prüfsachverständige.

Was kostet ein Brandschutznachweis?

Die Honorierung folgt dem AHO Heft 17 (4. Auflage 2022): maßgeblich sind Bruttogrundfläche, Nutzungsart und Schwierigkeit des Vorhabens; das Mindesthonorar liegt bei 2.300 € netto. Einfache Nachweise für Standardgebäude niedriger Gebäudeklassen liegen daher meist im unteren vierstelligen Bereich – prüfpflichtige Nachweise (§ 65 NBauO) und Sonderbauten entsprechend darüber. Nach kurzer Projektvorstellung erhalten Sie ein konkretes Angebot.

Sind Sie nachweisberechtigt?

Ja, wir sind in der Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz eingetragen.

Wann reicht ein Nachweis statt eines Konzepts?

Bei Standardgebäuden niedriger Gebäudeklassen ohne Sonderbau-Eigenschaft genügt in der Regel der Nachweis.

Brauche ich den Nachweis für die Baugenehmigung?

Ja, der Brandschutznachweis ist regelmäßig Bestandteil der Bauvorlagen.

Erstellen Sie den Nachweis auch im Bestand?

Ja, etwa bei Nutzungsänderung oder Umbau – siehe Brandschutz im Bestand.

Typische Anwendungsfälle

  • Brandschutznachweis für ein Wohn- oder Gewerbegebäude
  • Nachweis bei Nutzungsänderung im Bestand
  • prüffähige Bauvorlagen für die Bauaufsicht

Kontakt — SEK Brandschutz

Sprechen wir über Ihr Projekt.

Ein Ansprechpartner, alle Gewerke. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

mail@sek-brandschutz.gmbh

+49 (0)441 973873

Standort Oldenburg Scheideweg 226 · 26127 Oldenburg