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Brandschutznachweise nach Bauordnung

Oldenburg · Nordwest-Niedersachsen

Wir erstellen Brandschutznachweise nach Landesbauordnung und einschlägigen Sonderbauvorschriften – als Grundlage für die Baugenehmigung.

Der bauordnungsrechtliche Nachweis

Der Brandschutznachweis belegt die Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen und ist Grundlage der Baugenehmigung. Bei einfacheren Gebäuden genügt er; bei Sonderbauten ist meist ein umfassendes Brandschutzkonzept gefordert.

Was wir liefern

  • Nachweis nach Landesbauordnung und Sonderbauvorschriften
  • Einordnung von Gebäudeklasse und Anforderungen
  • prüffähige Unterlagen für die Bauaufsicht

Nachweisberechtigt

Wir sind in der Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz eingetragen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zum Brandschutzkonzept?

Der Brandschutznachweis ist der bauordnungsrechtlich geforderte Nachweis; das Konzept ist meist umfassender und bei Sonderbauten erforderlich.

Sind Sie nachweisberechtigt?

Ja, wir sind in der Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz eingetragen.

Wann reicht ein Nachweis statt eines Konzepts?

Bei Standardgebäuden niedriger Gebäudeklassen ohne Sonderbau-Eigenschaft genügt in der Regel der Nachweis.

Brauche ich den Nachweis für die Baugenehmigung?

Ja, der Brandschutznachweis ist regelmäßig Bestandteil der Bauvorlagen.

Erstellen Sie den Nachweis auch im Bestand?

Ja, etwa bei Nutzungsänderung oder Umbau – siehe Brandschutz im Bestand.

Typische Anwendungsfälle

  • Brandschutznachweis für ein Wohn- oder Gewerbegebäude
  • Nachweis bei Nutzungsänderung im Bestand
  • prüffähige Bauvorlagen für die Bauaufsicht

Kontakt — SEK Brandschutz

Sprechen wir über Ihr Projekt.

Ein Ansprechpartner, alle Gewerke. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

mail@sek-brandschutz.gmbh

+49 (0)441 973873

Standort Oldenburg Scheideweg 226 · 26127 Oldenburg