Brandschutznachweise nach Bauordnung
Oldenburg · Nordwest-Niedersachsen
Wir erstellen Brandschutznachweise nach Landesbauordnung und einschlägigen Sonderbauvorschriften – als Grundlage für die Baugenehmigung.
Der bauordnungsrechtliche Nachweis
Der Brandschutznachweis belegt die Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen und ist Grundlage der Baugenehmigung. Bei einfacheren Gebäuden genügt er; bei Sonderbauten ist meist ein umfassendes Brandschutzkonzept gefordert.
Was wir liefern
- Nachweis nach Landesbauordnung und Sonderbauvorschriften
- Einordnung von Gebäudeklasse und Anforderungen
- prüffähige Unterlagen für die Bauaufsicht
Nachweisberechtigt
Wir sind in der Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz eingetragen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zum Brandschutzkonzept?
Der Brandschutznachweis ist der bauordnungsrechtlich geforderte Nachweis; das Konzept ist meist umfassender und bei Sonderbauten erforderlich.
Sind Sie nachweisberechtigt?
Ja, wir sind in der Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz eingetragen.
Wann reicht ein Nachweis statt eines Konzepts?
Bei Standardgebäuden niedriger Gebäudeklassen ohne Sonderbau-Eigenschaft genügt in der Regel der Nachweis.
Brauche ich den Nachweis für die Baugenehmigung?
Ja, der Brandschutznachweis ist regelmäßig Bestandteil der Bauvorlagen.
Erstellen Sie den Nachweis auch im Bestand?
Ja, etwa bei Nutzungsänderung oder Umbau – siehe Brandschutz im Bestand.
Typische Anwendungsfälle
- Brandschutznachweis für ein Wohn- oder Gewerbegebäude
- Nachweis bei Nutzungsänderung im Bestand
- prüffähige Bauvorlagen für die Bauaufsicht
Kontakt — SEK Brandschutz
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