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Brandschutzkonzepte für Neubau, Umbau & Bestand

Oldenburg · Nordwest-Niedersachsen

Als Brandschutzplaner in Oldenburg und Nordwest-Niedersachsen entwickeln wir ganzheitliche Brandschutzkonzepte für Neubau, Umbau und Bestand – abgestimmt auf Nutzung, Bauordnung (NBauO) und Genehmigungspraxis. Ziel ist ein wirtschaftlicher, genehmigungsfähiger und sicherer Brandschutz.

Was ein Brandschutzkonzept leistet

Ein Brandschutzkonzept führt alle Anforderungen zusammen: bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen, abgestimmt auf Nutzung, Bauordnung (NBauO) und Genehmigungspraxis. Ziel ist ein Brandschutz, der sicher, genehmigungsfähig und wirtschaftlich ist.

Bestandteile

  • Risikobetrachtung und Schutzziele
  • bauliche Maßnahmen (Brandabschnitte, Rettungswege, Materialien, Feuerwiderstand nach DIN 4102 / DIN EN 13501)
  • anlagentechnischer Brandschutz (siehe Anlagentechnik)
  • organisatorischer Brandschutz (siehe Brandschutzordnung)

Wirtschaftlicher Brandschutz durch Ingenieurmethoden

Wo pauschale Auflagen unwirtschaftlich werden, weisen wir Schutzziele mit anerkannten Ingenieurmethoden nach – etwa über Entrauchungs- oder Rettungswegsimulationen. So bleiben Konzepte sicher und bezahlbar.

Aus einer Hand mit Architektur und TGA

Als Teil der GSTK-Gruppe stimmen wir das Konzept früh mit Architektur, TGA und Elektro-/Anlagentechnik ab. Das vermeidet teure Umplanungen in der Genehmigung und in der Ausführung.

Wann ist ein Brandschutzkonzept in Niedersachsen Pflicht?

In Niedersachsen richtet sich die Pflicht nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO). Ein Brandschutzkonzept wird regelmäßig gefordert bei Sonderbauten (z. B. Schulen, Kitas, Versammlungsstätten, Pflegeeinrichtungen), bei Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen sowie bei komplexen Umbauten und Nutzungsänderungen. Für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5, Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen sind die Brandschutznachweise nach § 65 NBauO zudem prüfpflichtig – durch die Bauaufsicht oder anerkannte Prüfsachverständige. Wir klären früh, welche Nachweistiefe Ihr Vorhaben tatsächlich braucht.

Wann nötig

Vor allem bei Sonderbauten und größeren Vorhaben; im einfacheren Fall genügt ein Brandschutznachweis.

Was kostet der Brandschutz? Beispielhafte Kostenrahmen

Honoriert wird nicht nach HOAI, sondern nach dem Branchenstandard AHO Heft 17. Maßgeblich sind die Gebäudegröße (Fachbegriff: Bruttogrundfläche – die Summe aller Geschossflächen), die Nutzung und der Schwierigkeitsgrad. Zur groben Einordnung – beispielhaft und unverbindlich (netto):

  • Mehrfamilienhaus (4–6 Wohnungen): Brandschutznachweis meist rund 2.000–5.000 €
  • Geschäftshaus, Hotel oder Pflegeeinrichtung (Fachbegriff: Sonderbau): Brandschutzkonzept meist rund 8.000–20.000 €
  • Produktions- oder Lagerhalle (Industriebau): je nach Größe und Brandlasten rund 10.000–25.000 €, bei großen Anlagen darüber

Für ein normales Einfamilienhaus brauchen Sie in der Regel keinen separaten Brandschutzplaner – diesen Nachweis erbringt der Architekt (Entwurfsverfasser) mit. Und: Ein früh eingebundener Brandschutzplaner spart oft ein Vielfaches seines Honorars, weil überzogene Auflagen und teure Umplanungen vermieden werden. Ihr konkretes Angebot erhalten Sie nach kurzer Projektvorstellung.

Häufige Fragen

Wann ist ein Brandschutzkonzept in Niedersachsen Pflicht?

Nach NBauO und NBauVorlVO regelmäßig bei Sonderbauten (Schulen, Kitas, Versammlungsstätten, Pflege), bei Abweichungen von Bauvorschriften sowie bei komplexen Umbauten und Nutzungsänderungen. Für Gebäudeklassen 4 und 5, Sonderbauten und Mittel-/Großgaragen gilt zusätzlich die Prüfpflicht nach § 65 NBauO.

Was kostet ein Brandschutzkonzept?

Brandschutzleistungen werden nicht nach HOAI, sondern nach AHO Heft 17 (4. Auflage 2022) honoriert: Grundlage sind Bruttogrundfläche, Nutzungsart und Schwierigkeitsbeiwerte je Nutzungseinheit; das Mindesthonorar liegt bei 2.300 € netto. Vereinfachtes Beispiel: Für eine Kita mit rund 1.200 m² BGF und mittleren Beiwerten ergibt sich über alle Leistungsphasen ein Honorar von grob 12.000–15.000 € netto – das reine Konzept bis zur Genehmigungsreife entsprechend anteilig darunter. Ein früh beauftragtes Konzept spart meist mehr, als es kostet. Konkretes Angebot nach kurzer Projektvorstellung.

Wann brauche ich ein Brandschutzkonzept?

Insbesondere bei Sonderbauten und größeren Vorhaben verlangt die Bauaufsicht ein Brandschutzkonzept.

Was unterscheidet Konzept und Nachweis?

Der Brandschutznachweis ist der bauordnungsrechtliche Mindestnachweis; das Konzept ist umfassender und bei Sonderbauten in der Regel gefordert.

Auch für Bestandsgebäude?

Ja, für Umbau, Nutzungsänderung und die brandschutztechnische Ertüchtigung im Bestand.

Ist wirtschaftlicher Brandschutz möglich?

Ja. Mit durchdachten Konzepten – teils über Ingenieurmethoden – lassen sich Schutzziele oft günstiger erreichen als mit pauschalen Maßnahmen.

Wann sollten Sie eingebunden werden?

So früh wie möglich. Ein früh abgestimmtes Konzept vermeidet teure Umplanungen in der Genehmigung.

Typische Anwendungsfälle

  • Brandschutzkonzept für einen Schul- oder Kita-Neubau
  • Konzept bei Umbau oder Nutzungsänderung im Bestand
  • wirtschaftliche Optimierung der Brandschutzauflagen

Kontakt — SEK Brandschutz

Sprechen wir über Ihr Projekt.

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